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Vorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines aktiven Arbeitsverhältnisses einem Arbeitnehmer Leistungen zur Altersvorsorge, Invaliditätsvorsorge oder zur Hinterbliebenenvorsorge zusagt.
Diese können durch eine sogenannte „Gehaltsumwandlung“ durch den Arbeitnehmer oder als Zusatzleistung zum Lohn / Gehalt durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Seit dem 01.01.2004 steht dem Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Vorsorgelösung zu.
Vorteil ist hier, dass der Arbeitnehmer direkt aus seinem Brutto spart und somit keine Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag entrichten muss („Bruttosparen“).
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